Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU WhistleblowerRichtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgebende festlegen will.
§ 1 Zieletzung und persönlicher Anwendungsbereich:
"Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen)." (HinSchG Abschnitt 1, § 1)
Den gesamten Gesetzestext finden Sie
hier.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben wie NAME, EMAIL-ADRESSE und TELEFONNUMMER freiwillig sind. Diese geben die Möglichkeit Rückfragen stellen zu können und Rückmeldung zum Verlauf der Meldung geben zu können.
Gerne nehmen wir Ihre Meldung auch telefonisch oder persönlich auf. Hierfür schreiben Sie uns bitte über das Formular eine Meldung, wir melden uns dann mit Terminvorschlägen bei Ihnen.